NEUE INFORMATIONEN ZUM SCHULBETRIEB AB DEM 20.03.2022

Maskenpflicht in den Schulen

 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat auf der Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes entschieden, dass bis Samstag, 2. April 2022, gemäß § 2 der Coronabetreuungsverordnung, eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schulen vorsieht. Dem entsprechend werden wir in der Realschule der Stadt Erkelenz auch weiterhin darauf achten, dass das Maskentragen wie bisher verpflichtend weiter besteht.

 Für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.

 Fortsetzung schulischer Testungen 

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz kann jedes Bundesland weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den
Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden, so auch in der Realschule. 

Sofern es bis nach den Osterferien unerwartete kritische Entwicklungen im Infektionsgeschehen geben wird, muss neu entschieden werden. Wir werden Sie dann über unsere Homepage informieren.